ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN [STAND 01.10.2020]

KURSHONORAR

Im Kurshonorar ist enthalten:
- Die Teilnahme an allen Kursterminen des gebuchten Tanzbereichs.
- Die kostenfreie Nutzung der Freitanzfläche während der Öffnungszeiten, sofern diese Verfügbar ist.
Im Falle einer Preiserhöhung kann die Mitgliedschaft innerhalb einer Frist von vier Wochen zum Ablauf des nachfolgenden Monats gekündigt werden.

VERTRAGSÄNDERUNG

Ein Umstieg von einem 3 Monatsvertrag auf einen günstigeren 12 Monatsvertrag ist bis 7 Tage vor Monatsende zum nächsten Monat möglich.

VERTRAGSVERLÄNGERUNG

Die Mitgliedschaft verlängert sich nach der Erstlaufzeit um jeweils einen Monat, wenn sie nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat in Textform gekündigt wird.

VERTRAGSPAUSE / SONDERKÜNDIGUNGSRECHT

Bei Nachweis einer längeren andauernden Krankheit, wird die Mitgliedschaft nach der vierten Krankheitswoche still gelegt. Als Nachweis gilt hier ein ärtzliches Attest. Die Vertragsdauer verlängert sich um die Zeit, in der der Beitrag ruhte.
Bei Schwangerschaft oder Wohnortswechsel wird die Mitgliedschaft, bei Vorlage eines entpsprechenden Nachweises, ohne Einhaltung einer Frist zum jeweiligen Monatsende kündbar.


WANN IST TANZUNTERRICHT?

Tanzunterricht findet mindestens 40 Wochen pro Jahr statt.
Während des Betriebs- und Fortbildungsurlaubs findet kein Tanzunterricht statt.
In den Schulferien des Landes Baden Württemberg kann es zu einer Reduzierung der geöffneten Tage kommen.
Die Tanzschule behält sich Lehrerwechsel und Kurszeitenwechsel vor.
Im Fall einer behördlichen Schließung, auf Grund von Epidemien, Pandemien, Naturkatastrophen oder dergleichen, werden die Kurse ausgesetzt und nach der behördlichen Aufhebung der Schließung wieder fortgesetzt! Wird ein Livestream-Kurs, bzw. die Kursinhalte als Video-Unterricht auf der Homepage angeboten, so gilt dies, für die Zeit der behördlichen Schließung, als vollwertiger Ersatz des Unterrichtes in den Räumen der Tanzschule.

ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Das monatliche Honorar ist jeweils zum 15. Kalendertag eines Monats fällig.
Das Honorar wird auch fällig wenn der Tanzschüler den Unterricht nicht besucht.
Vertragsbeginn ist:
- wenn der Kurswochenbeginn (Montag) am oder vor dem 7. des laufenden Monats ist: der 1. des laufenden Monats,
- wenn der Kurswochenbeginn (Montag) nach dem 7. des laufenden Monats ist: der 1. des Folgemonats

SEPA-INFORMATION

Für alle Lastschriften gilt:
ADTV Tanzschule DANCE+MUSIC, Fabrizio Laraia, Ziegelweg 1/1, 72764 Reutlingen
Gläubiger-Identifikationsnummer: DE21ZZZ00000573928
Als Mandantenreferenz verwenden wir ihre IBAN.

HAFTUNG

Die Tanzschule übernimmt keine Haftung für den Verlust von mitgebrachter Kleidung, Wertgegenständen oder Geld, es sei denn, der Verlust ist auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten der Tanzschule oder seiner Erfüllungsgehilfen zurückzuführen. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Tanzschule oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.

ÄNDERUNGEN

Änderungen des Namens, der Adresse und der Bankverbindung des Mitglieds sind unverzüglich mitzuteilen. Durch Unterlassung entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Mitglieds.
Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht.

HINWEIS

Die Pausierung oder Kündigung eines Tanzpartners hat keinen Einfluss auf die Mitgliedschaft des anderen Tanzpartners.

SALVATRORISCHE KLAUSEL

Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.