WICHTIGE INFOS + HINWEISE

UNERLAUBTE GEGENSTÄNDE BEIM ZDF FERNSEHGARTEN

  • Waffen aller Art gemäß Waffengesetz (§42 WaffG) sowie Wurfgeschosse, aber auch Sachen, die als
  • Waffen oder Wurfgeschosse Verwendung finden können bzw. die ihrer Art nach zur Verletzung von Personen oder zur Beschädigung von Sachen geeignet sind
  • Drogen aller Art gemäß Betäubungsmittelgesetz (BtMG)
  • Laserpointer und Taschenlampen
  • Gassprühdosen, ätzende oder färbende Substanzen. Ausnahmen sind Gassprühdosen mit medizinischen Wirkstoffen
  • Feuerwerkskörper und andere pyrotechnische Gegenstände (z. B. Raketen, bengalisches Feuer, Rauchpulver, Leuchtkugeln, Rauchbomben, Wunderkerzen, Fackeln Druckbehälter, die leicht entzündlich sind etc.)
  • Klebstoff, Farbstoff, Materialien zum Verschnüren (Karabinerhaken, massive Ketten, Stricke, Leinen, Schnüre), Warnwesten (ohne plausiblen Sicherheitskontext)
  • Brandförderndes oder brandlasterhöhendes Material
  • Sperrige Gegenstände. Dazu gehören insbesondere Gegenstände, die aufgrund ihrer Beschaffenheit eine Gefahr für die Gesundheit anderer Besucher darstellen oder Gegenstände, durch deren Missbrauch
    eine solche herbeigeführt werden kann, wenn dies im konkreten Fall zu befürchten ist. (z.B. Selfie-Sticks, Motorradhelme) Stöcke für Gehbehinderte ausgenommen
  • Glasbehälter, Flaschen (auch PET), Becher, Krüge, Gläser, Dosen oder sonstige Gegenstände, die aus zerbrechlichem, splitterndem oder besonders hartem Material hergestellt sind. Ausgenommen sind
    Behältnisse mit Babynahrung oder Medikamente. Nach Vorlage eines ärztlichen Attestes oder eines entsprechenden Ausweises dürfen benötigte Flüssigkeiten mitgeführt werden
  • Getränke aller Art, es sei denn, dies wird in besonderen Ausnahmefällen gestattet (z.B. speziell für Kleinkinder bestimmte)
  • Die Mitnahme von Fahnen, Schildern und Transparenten ist nicht gestattet.
  • Trillerpfeifen oder ähnliche Gegenstände zur Erzeugung lauter Töne
  • Gegenstände und/oder Medien mit einem rassistischen, fremdenfeindlichen, gewaltverherrlichenden, diskriminierenden sowie politisch motivierten extremistischen Inhalt auch dann, wenn es strafrechtlich nicht relevant ist. Ebenso Gegenstände und/oder Medien mit Aufforderungen, die einen Straftatbestand  erfüllen oder gegen die guten Sitten verstoßen. Entsprechendes gilt insbesondere für Kleidung (z.B. mit Schriftzügen und/oder Symbolen wie Thor Steinar, Consdaple, HoGeSa, Mob Action, A.C.A.B., 1312, etc.)
  • Gegenstände, die geeignet und/oder dazu bestimmt sind, die Feststellung der Identität zu verhindern (z.B. Sturmhauben, Vermummungsmaterial, etc.)
  • Die Mitnahme von Spiegelreflexkameras und professionellem Kamera- und Videoequipment ist nicht gestattet
  • Rucksäcke und Taschen
  • Tiere